KFZ-Gutachten in Berlin und Brandenburg

Haftpflichtschaden


Wenn sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind haben Sie kostenlosen Anspruch auf Rechtsberatung und auf ein Unfallgutachten.

Gemäß § 249 BGB ist der Unfallverursacher verpflichtet dem Unfallopfer den erlittenen Schaden zu ersetzen.
Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie vor dem Unfall!

Bei einem Haftpflichtschaden fertigen wir das benötigte Gutachten für Sie kostenfrei an, es wird direkt mit dem Versicherer des Unfallverursachers abgerechnet.

Keine Vorkasse oder versteckte Kosten.

Rufen Sie uns an, wir kommen kostenfrei zu Ihnen, egal ob Auto, LKW, Motorrad oder Motorroller.